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Ulrich Semblat
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Copyright

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Information

Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

 

AGB'S

1. Allgemeines


Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Ulrich Semblat gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Ulrich Semblat ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss


Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, worin alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungen von Ulrich Semblat) sowie die Vergütung festgehalten werden. Erfolgt die Annahme durch Ulrich Semblat nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Die Angebote von Ulrich Semblat sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei Ulrich Semblat gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Ulrich Semblatals angenommen, sofern Ulrich Semblat nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass Ulrich Semblat den Auftrag annimmt.

 

3. Subunternehmer


Ulrich Semblat ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von Ulrich Semblat als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

 

4. Leistung und Honorar


Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Ulrich Semblat für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ulrich Semblat ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Ulrich Semblat, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Ulrich Semblat sowie Spesen, Fahrtkosten, Diäten und der gleichen. 
Alle Ulrich Semblater wachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Ulrich Semblat sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird Ulrich Semblat den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von Ulrich Semblat, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Ulrich Semblat eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und der gleichen sind vielmehr unverzüglich an Ulrich Semblat zurückzustellen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden “Honorarrichtlinien” von Ulrich Semblat.

 

5. Präsentation


Für die Teilnahme an Präsentationen steht Ulrich Semblatein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Ulrich Semblat nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Ulrich Semblat, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Ulrich Semblat; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Ulrich Semblat zurückzustellen.

 

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit


Ulrich Semblat, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Ulrich Semblat schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

 

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz


Alle Leistungen von Ulrich Semblat (z. B. Ideen, Konzepte, Programme, Scripts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Ulrich Semblat. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Ulrich Semblat darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen, die von Ulrich Semblat erbracht wurden, sind für den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Ulrich Semblat und – soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Ulrich Semblat, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Ulrich Semblat erforderlich. Dafür steht Ulrich Semblat und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag mit Ulrich Semblat. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.

 

8. Kennzeichnung


Ulrich Semblat ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Ulrich Semblat und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 

9. Genehmigung


Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von Ulrich Semblat sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von Ulrich Semblat erbrachten Leistung überprüfen lassen. Ulrich Semblat veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunden zu tragen.

 

10. Termine


Ulrich Semblat bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Ulrich Semblat eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Ulrich Semblat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Ulrich Semblat. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern – entbinden Ulrich Semblat jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 

11. Mitwirkungspflicht


Der Kunde erkennt an, dass Ulrich Semblatfür eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung seiner Leistungserbringung auf die Mithilfe des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich,  Ulrich Semblatbestmöglich zu unterstützen. Verzögerungen, durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Stehzeiten und Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

 

12. Zahlung


Rechnungen von Ulrich Semblat sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe 12 Prozent p. a., als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ulrich Semblat. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

 

13. Gewährleistung und Schadenersatz


Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Ulrich Semblat schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Ulrich Semblat zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Ulrich Semblat beruhen.

 

14. Haftung


Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von Ulrich Semblat vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen, ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von Ulrich Semblat vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch Ulrich Semblat für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Ulrich Semblat nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme Ulrich Semblat selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Ulrich Semblat schad- und klaglos. Der Kunde hat Ulrich Semblat somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Ulrich Semblat aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Kunde stellt Ulrich Semblat von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn Ulrich Semblat ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Maßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte Ulrich Semblat daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

 

15. Anzuwendendes Recht


Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Ulrich Semblat und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Sitz von Ulrich Semblat. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Ulrich Semblat und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Ulrich Semblat örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Ulrich Semblat ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

 

17. Salvatorische Klausel (Unwirksamkeit einzelner Klauseln)


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile nicht rechtwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist entweder durch eine geltungserhaltende Reduktion den gesetzlichen Vorschriften anzupassen oder durch eine gültige, welche den angestrebten Ziel möglichst nahe kommt zu ersetzen.

 

 

Ulrich Semblat
Beratender Dipl.-SpOec. (Univ.)

 

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